#verguetetausstellungen

Das Kulturwerk des BBK Sachsen-Anhalt konnte 2021 durch das Projekt „BBK-POP“ seine Social-Media-Arbeit erweitern und professionalisieren. Auch die kleine Kampagne #verguetetausstellungen gehört dazu. Danke an #neustartkultur und das Programm „Kultur.Gemeinschaften“ der Kulturstiftung der Länder!

#verguetetausstellungen #ausstellungsverguetung #ausstellungsvergütungjetzt #bbksachsenanhalt #neustartkultur #herrfleischer

Stadt Halle (Saale)

Ich bin sehr froh, dass mit der städtischen Richtlinie Ausstellungsvergütung der Einstieg in eine adäquate Vergütung von Künstlerinnen und Künstlern gelungen ist.

Seit wann zahlen Sie eine Ausstellungsvergütung?

Der Stadtrat hat im Sommer 2020 eine Richtlinie zur Zahlung von Ausstellungsvergütungen verabschiedet. Sie gilt in allen städtischen Kultureinrichtungen, wie zum Beispiel dem Stadtarchiv und der Stadtbibliothek sowie dem Ratshof, in welchem jährlich eine Vielzahl von Ausstelllungen stattfinden. Die Richtlinie ist hier abrufbar: m.halle.de/Publications/9361/sr_428-0_richtlinie_zur_ausstellungsverg_tung_f_r_.pdf.

Zahlen Sie/Ihr Haus diese Ausstellungsvergütung aus dem eigenen Budget oder aus Mitteln der öffentlichen oder privaten Hand, aus Fördermitteln?
Für die Zahlung von Ausstellungsvergütungen wurde mit dem Haushaltsplan 2020 ein Anfangsbudget von 10.000 Euro pro Jahr beschlossen, welches vom Fachbereich Kultur bewirtschaftet wird. Die Einrichtungen melden ihre Ausstellungen an und der Fachbereich Kultur prüft die Anwendung der Richtlinie und zahlt die Gelder aus.

In welcher Form findet Ihre Ausstellungsvergütung statt?
Die Vergütung wird als Honorar an den Künstler bzw. die Künstlerin gezahlt. Der Fachbereich Kultur wird jährlich eine Übersicht erstellen, welche die stattgefundenen Ausstellungen und die gezahlten Honorare beinhaltet. Auf Grund der Pandemie und der Tatsache, dass in 2020 keine Ausstellungen stattgefunden haben und auch im Jahr 2021 noch Einschränkungen zu verzeichnen waren, liegen bisher wenig Erfahrungswerte vor.

Folgen Sie dabei einem bestimmten Schema oder wird das immer wieder neu ausgehandelt bzw. angepasst?
Mit der Richtlinie Ausstellungsvergütung ist eine gute Arbeitsgrundlage gegeben, da bereits vor Ausstellungsbeginn in Beziehung zur Laufzeit eine Kalkulation erfolgen kann. Die Richtlinie bietet auch einen Anhaltspunkt für die Kalkulation von Honoraren für Künstlerinnen und Künstler bei Förderprojekten.

Gibt es bei Ihnen darüber hinaus eine Mitwirkungsvergütung für den Aufbau der Ausstellung oder für anfallende Transportkosten?
Weitere Auslagen können nicht über die Richtlinie refinanziert werden. Hierzu müssen mit der Einrichtung, die die Ausstellung veranstaltet, gesonderte Regelungen getroffen werden. In der Praxis trägt die Unkosten der Ausstellung zumeist die Einrichtung.

Halle (Saale), im Mai 2022

Danke!

Danke an Jane Unger, Leiterin des Fachbereichs Kultur der Stadt Halle (Saale), für das Statement und das ausführliche Interview! Weitere Infos: m.halle.de/de/Verwaltung/Verwaltungsorganisation/GB-Kultur-und-Sport/FB-Kultur, Adresse: Fachbereich Kultur der Stadt Halle (Saale), Hansering 15, 06108 Halle (Saale).

Danke an Matthias Behne (lautwieleise.de) für die Fotos und die Gestaltung! Danke an Matthias Behne und André Kestel für Konzeption und Durchführung der Interviews!

 

Kunststiftung des Landes Sachsen-Anhalt

Die Kunststiftung Sachsen-Anhalt unterstützt die anvisierte Ausstellungsvergütung für selbständige Künstlerinnen und Künstler vorbehaltlos.

Die Ausstellungsvergütung wird im Programm der Stiftung bereits seit vielen Jahren realisiert: So ist bei Projektförderungen die Möglichkeit der Ausstellungsvergütung inbegriffen; weiterhin wird auch die Vergütung der Kunstschaffenden bei der Teilnahme an Wettbewerben angestrebt oder schon umgesetzt.

Die Kunststiftung hat seit ihrer Gründung im Jahr 2004 zahlreiche Ausstellungen, Projekte, Initiativen und Veranstaltungen durchgeführt. Aus dieser Erfahrung heraus lässt sich feststellen: Kunst ist Arbeit! Die Produktion derselben, egal welchen Genres, erfordert Recherchearbeiten, kreative Leistungen, Material, Räumlichkeiten, Zeit. Die Präsentation der Werke in der Öffentlichkeit, egal wo, bedeutet ebenfalls Aufwand: Transportkosten, Versicherungen, Zeit, unter Umständen Material für die Präsentation. Hinzu kommt noch der Aufwand für das Marketing, bei dem Kunstschaffende zwar häufig, bei weitem aber nicht immer von den ausstellenden Einrichtungen unterstützt werden.

Die bisherige Verfahrensweise kann als ausgesprochen unfair bezeichnet werden. Einrichtungen – von der Anwaltskanzlei bis zu größeren Kulturinstitutionen – werten ihr Ansehen mit der Präsentation von Kunst auf. Deren Produzenten können dafür bislang keine Rechnung stellen; mit ein wenig Glück gelingt es ihnen vielleicht, eine Arbeit zu verkaufen. Kunstschaffende aber sind auf Öffentlichkeit angewiesen, damit ihre Werke bekannt und geschätzt werden. Sie sind sicher dankbar dafür, wenn ihnen die Gelegenheit dazu geboten wird. Unangemessen aber ist es, diese Notwendigkeit auszunutzen.

Halle (Saale), im Mai 2022

Danke!

Danke an Manon Bursian, Vorstand Kunststiftung des Landes Sachsen-Anhalt, für das Statement und das ausführliche Interview! Weitere Infos: www.kunststiftung-sachsen-anhalt.de/stiftung/mitarbeiter, Adresse: Kunststiftung des Landes Sachsen-Anhalt, Neuwerk 11, 06108 Halle (Saale).

Danke an Matthias Behne (lautwieleise.de) für die Fotos und die Gestaltung! Danke an Matthias Behne und André Kestel für Konzeption und Durchführung der Interviews!

 

BBK Sachsen-Anhalt e.V.

Unser Verein zahlt Künstler*innen eine Ausstellungsvergütung, weil diese für ihre geleistete Arbeit selbstverständlich eine Bezahlung verdienen.

Seit wann zahlen Sie eine Ausstellungsvergütung?
Systematisch haben wir damit 2015 begonnen, damals bei der thematischen Gruppenausstellung „Schnongs auf Hitsche“ in Merseburg. Zuvor haben Künstler*innen bei unseren Ausstellungsprojekten ihre Mitarbeit meist als „unbare Eigenleistung“ erbracht und erhielten lediglich eine Erstattung von Fahrtkosten. Projektleiter*innen, Kurator*innen und Gestalter*innen haben jedoch schon damals ganz selbstverständlich Honorare bekommen. Inzwischen gibt es bei uns kein Projekt mehr ohne angemessene Vergütung für die beteiligten Künstler*innen.

Zahlen Sie / Ihr Haus diese Ausstellungsvergütung aus dem eigenen Budget oder aus Mitteln der öffentlichen oder privaten Hand, aus Fördermitteln?
Unsere beiden Vereine, der Berufsverband Bildender Künstler Sachsen-Anhalt e.V. und das Kulturwerk des BBK Sachsen-Anhalt e.V., könnten ihre Arbeit nicht ohne Drittmittel finanzieren. Wir beantragen jährlich mehrere Förderungen bei Kommunen, beim Land, bei kulturellen Stiftungen und werben darüber hinaus Mittel von Sponsoren ein oder organisieren Spendenkampagnen. In unseren Kostenplänen sind dann jeweils Positionen für Ausstellungs- und Mitwirkungsvergütungen enthalten. Während die Ausstellungsvergütung eine Art Leihgebühr für die bereitgestellten Kunstwerke ist, honorieren wir durch die Mitwirkungsvergütung solche Dienstleistungen wie An- und Abtransport der Werke, Bereitstellung von Text- und Bildmaterial und ähnliches.

In welcher Form findet Ihre Ausstellungsvergütung statt?
Wir meinen, dass jegliche künstlerische Leistung angemessen honoriert werden muss. Damit für beide Seiten klar ist, was wir voneinander erwarten, schließen wir Werkverträge ab, in denen unter anderem geregelt ist, welche Vergütungen fließen, wann und wie diese in Rechnung zu stellen und entsprechend zu versteuern sind. Von der Aufsplittung in Ausstellungs- und Mitwirkungsvergütung habe ich ja schon gesprochen. Es gibt daneben aber auch noch weitere Vergütungsformen, zum Beispiel bei Pleinairs oder Symposien. 2017 haben wir in Halle (Saale) das Symposium „Metallwerkstatt Halle 17“ durchgeführt. Die beteiligten sieben Künstler*innen aus Deutschland, Österreich und den Niederlanden erhielten ein Honorar für ihre Teilnahme und überließen uns als Veranstalter die Werke für ein Jahr, um diese im öffentlichen Stadtraum zu präsentieren. Danach gingen sie in den Besitz der Künstler*innen über, wurden woanders aufgestellt oder auch verkauft. Regelmäßig veranstalten wir unsere beiden Ausstellungsreihen „BBKarium“ im Schaufenster unserer halleschen Geschäftsstelle und „generell frisch“, in der wir an verschiedenen Orten in Sachsen-Anhalt unsere neuen Mitglieder in einer Gruppenausstellung der Öffentlichkeit vorstellen. Hier fließen natürlich die erwähnten Ausstellungs- und Mitwirkungsvergütungen.

Folgen Sie dabei einem bestimmten Schema oder wird das immer wieder neu ausgehandelt bzw. angepasst?

Wir orientieren uns bei der Höhe der Vergütungen an der „Leitlinie Ausstellungsvergütung“ des Bundesverbandes Bildender Künstlerinnen und Künstler“, die 2021 in zweiter Auflage erschienen ist (siehe www.bbk-bundesverband.de/beruf-kunst/ausstellungsverguetung). Die Beträge variieren je nach Dauer der Ausstellung und es macht einen Unterschied, ob es sich um eine Einzel- oder Gruppenausstellung handelt. Auch wird berücksichtigt, an welchem Ort die Ausstellung stattfindet. In kommerziellen Galerien, die die Vermarktung von Kunst professionell betreiben, ist ohnehin keine Ausstellungsvergütung vorgesehen. Aber an nicht-kommerziellen Orten wie soziokulturellen Zentren, öffentlichen Bildungseinrichtungen, Museen, Kunstvereinen, Kultureinrichtungen, Kunsthallen und auch Unternehmen, die sich mit Kunst schmücken möchten, werden die Vergütungen an die Größe und Art der Orte angepasst. Ein öffentliches Museum mit mehr als 100.000 Besucher*innen im Jahr sollte mehr zahlen als ein Off-Space mit weniger als 10.000 Besucher*innen pro Jahr.

Weitere Angaben?
Die Ausstellungsvergütung ist für uns ein gesellschaftliches wie auch ein kulturpolitisches Anliegen. Private Nutzer*innen von Kunst wie Ärzt*innen und Anwält*innen mit ihren Praxen und Kanzleien, aber auch ehrenamtlich in Kunstvereinen Tätige verstehen häufig (noch) nicht, dass Künstler*innen eine Dienstleistung erbringen, die mit anderen vergleichbar ist. Bei Museen und anderen öffentlichen Einrichtungen ist es oft nicht anders. Häufig führen sie noch immer das verzerrende Argument an, es sei doch gute Publicity für die Künstler*innen, wenn sie ihre Werke hier publikumswirksam zeigen könnten. Bei Vertreter*innen anderer Dienstleistungsbranchen kämen sie nie auf die Idee, so zu argumentieren. Ohne die Arbeit von Künstler*innen würden ja die Ausstellungen und anderen öffentlichen Kunstpräsentationen gar nicht stattfinden. Warum sollten also nur diejenigen Geld daran verdienen, die nur eine sekundäre Bedeutung haben wie die Kurator*innen, die Gestalter*innen, die Musiker*innen oder die Caterer? Es sind doch zuallererst die Kunstwerke, die eine Ausstellung ausmachen. Dass diese der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, muss auch finanziell gewürdigt werden. Dafür hat auch die öffentliche Hand zu sorgen, die sich ja die Förderung von Kunst und Kultur auf die Fahnen schreibt, wenn auch meist nur als „freiwillige Leistung“. Wenn in den Haushalten gesonderte Etats für Ausstellungsvergütungen eingeführt werden oder Fördermittel nur dann fließen, wenn klar ist, dass die an den Projekten beteiligten Künstler*innen angemessen bezahlt werden, dann sind wir einen großen Schritt weiter. Gerade in Halle (Saale) sind diesbezüglich Erfolge zu verzeichnen und auch auf Landesebene sind bei uns Vergütungen für Künstler*innen längst förderfähig und werden als selbstverständlich angesehen – wenn auch noch nicht als verpflichtend.

Halle (Saale), im Mai 2022

 

Danke!

Danke an Dr. Ruth Heftrig, Geschäftsführerin des Berufsverbandes Bildender Künstler Sachsen-Anhalt e.V., für das Statement und das ausführliche Interview! Weitere Infos: www.bbk-sachsenanhalt.de, Adresse: BBK Sachsen-Anhalt e.V., Große Klausstraße 6, 06108 Halle (Saale).

Danke an Matthias Behne (lautwieleise.de) für die Fotos und die Gestaltung! Danke an Matthias Behne und André Kestel für Konzeption und Durchführung der Interviews!

 

hr.fleischer e.V. Halle (Saale)

Unser Verein zahlt Künstler*innen eine Ausstellungsvergütung, weil wir es selbstverständlich finden, Künstler*innen für ihre Arbeit zu bezahlen. (Katrin Eitner vom Kunst- und Projektraum hr.fleischer e.V. in Halle (Saale))

Seit wann zahlen Sie eine Ausstellungsvergütung?
Gegründet haben wir uns 2009, noch als Projekt von vielen Studierenden. In den Folgejahren haben wir begonnen, Fördermittel zu beantragen und damit erste Ausstellungsvergütungen zu ermöglichen. Am Anfang lief das noch ziemlich unregelmäßig. Stetiger wurde es dann ab dem Jahr 2013.

Zahlen Sie /Ihr Haus diese Ausstellungsvergütung aus dem eigenen Budget oder aus Mitteln der öffentlichen oder privaten Hand, aus Fördermitteln.
Wir berücksichtigen die Ausstellungsvergütungen, wenn wir einmal im Jahr Anträge auf Fördermittel aus der Kulturförderung stellen. In den letzten Jahren waren wir damit meistens erfolgreich. Bei uns finden im Jahr zwischen acht und zwölf Ausstellungen/Projekte mit manchmal mehreren Akteur*innen statt. Aus dem eigenen Budget - also aus Mitgliedsbeiträgen und einigen Spenden - könnten wir das also nicht leisten. Das geht nur, wenn wir Fördermittel erhalten.

In welcher Form findet Ihre Ausstellungsvergütung statt?
Wir zahlen eine Ausstellungsvergütung aus. Einen Katalog oder eine Publikation zu einer einzelnen Ausstellung können wir in der Regel aber nicht über Fördermittel ermöglichen. Wenn wir weniger Fördermittel als beantragt erhalten, empfehlen wir den Akteur*innen übrigens nicht, für weniger Budget (und damit auch Ausstellungsvergütung) mit dem gleichen Projekt an den Kiosk zu kommen. Eher eine Anpassung des Aufwands an das neue Budget oder auch mal eine Absage. Das ist uns wichtig.

Folgen Sie dabei einem bestimmten Schema oder wird das immer wieder neu ausgehandelt bzw. angepasst?
Ausstellungen und Projekte an unserem Hauptspielort, dem Kiosk am Reileck in Halle (Saale), dauern zwischen 4 und 6 Wochen. Dafür erhalten Künstler*innen seit dem Jahr 2020 eine Ausstellungsvergütung in Höhe von 600 Euro. Davor waren es 500 Euro. Bei Kurz-Projekten passen wir das entsprechend an. Einmal im Jahr, wenn die Förderanträge anstehen, reden wir über diese Summen im Verein.

Gibt es bei Ihnen darüber hinaus eine Mitwirkungsvergütung für den Aufbau der Ausstellung oder für anfallende Transportkosten?
Ja, das gibt es. Wenn die Fördermittelanträge erfolgreich sind, finanzieren wir Materialkosten für die Ausstellung oder das Projekt. In aller Regel entsteht die Ausstellung direkt für den Kiosk am Reileck. Dieses ortsspezifische Arbeiten ist oft recht aufwändig, braucht Vorarbeit im Atelier der Künstler*innen und einige Tage beim Auf- und Abbauen. Das hat viel mit der Besonderheit unseres Raumes - eines ehemaligen Zeitungskiosks - zu tun und dem öffentlichen Raum drumherum, den wir für unsere Projekte ebenfalls nutzen. Oft sind es interaktive Projekte, die Passant*innen und Gäste einbeziehen. Zusätzlich gibt es auch Vergütungen für Auf- und Abbau sowie Reise- und Transportkosten. Um Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie Social Media kümmern wir uns als Verein.

Halle (Saale), im November 2021

Danke!

Danke an Katrin Eitner, 2. Vorsitzende des hr.fleischer e.V. Kunst- und Projektraum Kiosk am Reileck für das Statement und das ausführliche Interview! Weitere Infos: www.herrfleischer.de, Adresse: hr.fleischer e.V.,Kunst- und Projektraum Kiosk am Reileck, Händelstraße 1a, 06114 Halle (Saale).

Danke an Matthias Behne (lautwieleise.de) für die Fotos und die Gestaltung!

 

 

Praxis Dr. Hirsch Halle (Saale)

Ich zahle Künstler*innen eine Ausstellungsvergütung, weil es für mich selbstverständlich ist. (Dr. med. Tobias Hirsch, Praxis für Innere Medizin und Gefäßkrankheiten in Halle (Saale))

Seit wann zahlen Sie eine Ausstellungsvergütung?
Seit 2008, seit ich die Praxis habe.

Zahlen Sie /Ihr Haus diese Ausstellungsvergütung aus dem eigenen Budget oder aus Mitteln der öffentlichen oder privaten Hand, aus Fördermitteln?
Ich bezahle das aus meinem eigenen Budget. Das mach ich gern. Kunst muss auch einfach den Künstler ernähren.

In welcher Form findet Ihre Ausstellungsvergütung statt?
In Form von Ankäufen oder ich bezahle eine monatliche Miete.

Folgen Sie dabei einem bestimmten Schema oder wird das immer wieder neu ausgehandelt bzw. angepasst?
Es wird immer wieder verhandelt. Es muss vor allen Dingen für den Künstler passen.

Halle (Saale), im November 2021

 

Danke!

Danke an Tobias Hirsch für das Statement und das ausführliche Interview! Weitere Infos: gefaessmedizin-hirsch.de, Adresse: Praxis für Innere Medizin und Gefäßkrankheiten, Leipziger Str. 5, 06108 Halle (Saale).

Danke an Matthias Behne (lautwieleise.de) für die Fotos und die Gestaltung!

 

 

forum gestaltung e.V. Magdeburg

Ausstellungsvergütung. Man sollte in dieser Gesellschaft nicht fragen müssen, ob, sondern warum nicht. (Norbert Pohlmann, Geschäftsführer des forum gestaltung e.V., Magdeburg)

Seit wann zahlen Sie eine Ausstellungsvergütung?
Seit Gründung des Kunstvereins 2005 betrachten wir Vergütungen, sofern sie nicht nur im direkt monetären Sinne gemeint sind, als wichtigen Bestandteil von entsprechenden Finanzierungsplänen.

Zahlen Sie / Ihr Haus diese Ausstellungsvergütung aus dem eigenen Budget oder aus Mitteln der öffentlichen oder privaten Hand, aus Fördermitteln?
Aus all dem. Als nicht institutionell geförderter Verein müssen wir jeden Euro, den wir ausgeben wollen, vorher besorgen.

In welcher Form findet Ihre Ausstellungsvergütung statt?
Es gibt vielfältige Formen der Zusammenarbeit. Dabei geht es, wie gesagt, nicht nur um monetäre Beziehungen. Unsere Ausstellungen sind in der Regel kuratiert. Wir kümmern uns um die Transporte, den Auf- und Abbau und die Gestaltung der Ausstellung, wenn gewollt, ganz ohne Zutun der Künstler*innen. Zu den Ausstellungen erscheinen Publikationen, zum Teil sehr umfangreiche Kataloge, von denen die Künstler*innen eine größere Anzahl Freiexemplare erhalten…

Folgen Sie dabei einem bestimmten Schema oder wird das immer wieder neu ausgehandelt bzw. angepasst?
Es ist unterschiedlich. Es gibt auch Fälle direkter Honorierung. Geplant sind Möglichkeiten von »artists in residence«, einer Stipendiumsvergabe mit Aufenthalt im forum gestaltung. Da sind wir in Abstimmungsprozessen mit Stadt und Land. Dennoch sehe ich eine "staatlich verordnete" Ausstellungsvergütung als problematisch an, weil sie eine flexible Arbeit erschwert. Austellende, Museen, Galerien und die Künstlerinnen und Künstler sind m. E. auch durchaus in der Lage verantwortungsvoll und der Lebenswirklichkeit entsprechend zu agieren. Was durchaus einschließt, gemeinsam Forderungen an Politik und Verwaltung zu stellen. Die gesamte Debatte zur Ausstellungsvergütung muss zudem begleitet werden von einem Diskurs über die Bewertung von schöpferischer Arbeit in der Gesellschaft insgesamt.

Magdeburg, im November 2021

 

Danke!

Danke an Norbert Pohlmann, Geschäftsführer des forum gestaltung e.V. für das Statement und das ausführliche Interview! Weitere Infos: https://www.forum-gestaltung.de, Adresse: forum gestaltung e.V., Brandenburger Str. 10, 39104 Magdeburg.

Danke an Matthias Behne (lautwieleise.de) für die Fotos und die Gestaltung!