Künstler- und Stipendiatenhaus Salzwedel

Im historischen Stadtkern der Hansestadt Salzwedel unterhält der Altmarkkreis Salzwedel ein Fachwerkhaus als Künstler- und Stipendiatenhaus mit internationaler Ausrichtung. In einer idyllischen und ruhigen Umgebung finden Künstlerinnen und Künstler aus den Bereichen Bildende Kunst, Literatur und Musik/Komposition ideale Arbeits- und Wohnbedingungen vor. Das Haus verfügt außerdem über einen Bereich, in dem Veranstaltungen und kleine Ausstellungen stattfinden können. Die Ausschreibung richtet sich an professionell arbeitende, besonders begabte und vorrangig jüngere Künstlerinnen und Künstler der Sparten Bildende Kunst, Literatur und Musik/Komposition, die mit ihrer Arbeit bereits öffentliche Anerkennung gefunden haben, jedoch in ihrer künstlerischen Entwicklung noch offen sind. Bewerbungen von Studierenden sind ausgeschlossen.

Hinweis: Bewerbungen von Künstlerinnen und Künstlern aus Sachsen-Anhalt sind ausdrücklich erwünscht, jedoch keine Voraussetzung. Eine Förderung anderer Künstlerinnen
und Künstler ist möglich, wenn durch deren hervorragende künstlerische Arbeit ein besonderes Landesinteresse besteht oder ein Bezug zu Sachsen-Anhalt hergestellt werden
kann.

Die Staatskanzlei und Ministerium für Kultur fördert die dreimonatigen Aufenthalte im Künstler- und Stipendiatenhaus Salzwedel mit einem Stipendium in Höhe von 1.500 € pro Monat. Den Stipendiaten entstehen Nebenkosten nur in Höhe der für den Telefon- und Internetanschluss
anfallenden Gebühren.

Ausgeschrieben werden die Stipendien für Bewerberinnen und Bewerber im Jahr 2026 für
folgende Monate

  • für den Bereich Bildende Kunst Januar – März
    und
    Juli – September

Für den Aufenthalt besteht Residenzpflicht. Eine Befreiung davon, auch teilweise, ist nicht möglich.

Interessierte Bewerberinnen und Bewerber reichen folgende Unterlagen ausschließlich digitalisiert als ZIP-Datei oder zusammengefasst in einem PDF-Dokument ein:

1) Bewerbungsschreiben
2) Vita
3) Beschreibung des Vorhabens
4) Angabe über Stipendien-Anträge bei anderen Stellen (bezogen auf Zeitraum und
Projekt)
5) aussagefähige Arbeitsproben zur künstlerischen Arbeit in Abhängigkeit von den
Bereichen:

  • Bildende Kunst: 10 – 12 Abbildungen, max. 3 Videoarbeiten (jeweils max.
    10 Minuten)

Bewerbungsschluss: 30. Juni 2025