Gemeinnützig anerkannte juristische Personen und natürliche Personen mit Geschäftssitz bzw. Wohnsitz in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt können bei der Ostdeutschen Sparkassenstiftung Förderung für Kunst- und Kulturprojekte beantragen. Gefördert werden Vorhaben in den Bereichen Bildende Kunst, Musik, Literatur, Theater und Denkmalpflege. Das Projekt muss der regional zuständigen Sparkasse vor Antragstellung vorgestellt werden. Die Antragstellung erfolgt über ein Online-Formular.
Einsendeschluss: 10. Januar 2025