Am neuen Kreisverkehr sind beteiligt
– Staatl. Bauamt Nürnberg
– Landkreis Roth
– Gemeinde Rednitzhembach
Erweiterung mit einem Kunstwerk: im Frühjahr 2025
Es bestehen folgende Auflagen vom Staatl. Bauamt:
Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs müssen gewährleistet bleiben:
- Feste Hindernisse oder Sichtbehinderungen müssen je nach Planung mind. 5 m vom Fahrbahnrand entfernt sein. Somit steht eine Fläche von ca. 15 Meter Durchmesser zur Verfügung.
- Max. Höhe einer Gestaltung/eines Objektes 4 Meter
- Standsicherheitsnachweis im Falle einer Skulptur o. Ä. ist erforderlich
- Freihaltung der Sichtfelder
- Die Gestaltung darf nicht ablenken, blenden, spiegeln etc.
- Strom steht zur Verfügung
- Bepflanzung im Sichtfeldbereich mit einer Höhe von max. 0,80 m; sämtliche Bepflanzung nur mit Stammdurchmesser < 10 cm
Die Beschaffung des Materials hat durch die Künstlerin/den Künstler zu erfolgen. Die Kosten hierfür müssen in der Honorarrechnung enthalten sein. Entstehende Kosten für die Berechnung der Statik, das Fundament, den Transport werden von der Gemeinde Rednitzhembach übernommen.
Die Bewerbungsunterlagen sollen enthalten:
- Modell oder Zeichnung des Kunstobjektes/der Gestaltung
- Beschreibung bzw. Gedankengang
- Aufstellung der Honorar- und der Materialkosten
- Angabe der enthaltenen MwSt. bzw. dass die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG in Anspruch genommen wird.
Eine unabhängige Jury – bestehend
- aus 1. Bürgermeister Jürgen Spahl,
- Rednitzhembachs Kulturbeauftragten Christel Vogelsang und
- den Mitgliedern des Rednitzhembacher Kunstbeirates
trifft dann die Entscheidung.
Das Staatl. Bauamt wird über die Entscheidung informiert und muss dieser zustimmen.
Honorar inkl. Material: ca. 30.000 Euro brutto
Bewerbungen/Vorschläge an folgende sind an folgende Adresse zu richten:
Gemeinde Rednitzhembach
1. Bürgermeister Jürgen Spahl
Rathausplatz 1
91126 Rednitzhembach
Nach Umsetzung erfolgt die Aufnahme des Kunstobjektes in den „Kunstweg Rednitzhembach“.
Einsendeschluss ist 31. Oktober 2024.