Wilhelm-Morgner-Stipendium

Die Ausschreibung richtet sich an Künstlerinnen und Künstler bis zu einem Alter von 35 Jahren. Bewerbungen von Künstlerinnen und Künstlern sind auch dann zugelassen, wenn der Studienabschluss nicht länger als 5 Jahre zurückliegt.

Das Kunststipendium wird in einem zweijährigen Rhythmus ausgeschrieben und bietet jungen Künstlerinnen und Künstlern der bildenden Kunst im „Künstlerhaus im Paulipark“ in Soest für ein halbes Jahr gesicherte Arbeitsbedingungen, monatlichen Unterhalt und die Möglichkeit einer Kunstausstellung in Soest.

Das „Wilhelm-Morgner-Stipendium“ ehrt den 1917 im Alter von 26 Jahren gefallenen Soester Expressionisten Wilhelm Morgner, der als herausragender Künstler im 20. Jahrhundert gilt. Mit der Ausschreibung dieses Stipendiums fördert ein Soester Initiatorenkreis junge Künstlerinnen und Künstler in ihrer individuellen künstlerischen Entwicklung, deren Intensität und Ernsthaftigkeit in der bisherigen Arbeit erkennbar sein soll. Wir wünschen uns, dass die künstlerische Arbeit in der Zeit des Stipendiums auch von der Soester Öffentlichkeit wahrgenommen werden kann und dass die Ergebnisse bzw. Entwicklungen durch eine Ausstellung oder eine andere Präsentationsform nicht nur in Soest bekannt gemacht werden. Das Kulturparlament Soest e. V. lädt dazu alle zwei Jahre in Kooperation mit einem Kreis von Soester Bürgerinnen und Bürgern, der Stadt Soest, der Ingrid-Kipper-Stiftung, den Stadtwerken Soest, der Bürgerstiftung Hellweg-Region und der Volksbank Hellweg e.G. bildende Künstlerinnen und Künstler zu einem Arbeitsaufenthalt ein.

Zu diesem Zweck stellen die Initiatoren ein mit Atelier und Wohnbereich ausgestattetes Haus in der Altstadt von Soest zur Verfügung, in dem die Künstlerin/der Künstler für die Dauer des Stipendiums kostenfrei arbeite und wohnen kann. Die Stipendiatin bzw. der Stipendiat verpflichtet sich zu einem in der Regel sechsmonatigen Arbeitsaufenthalt in Soest. Für den Arbeitsaufenthalt erhält die Stipendiatin/der Stipendiat einen monatlichen Unterhaltsbeitrag von 1.200,00 €. Alternativ wird auch Künstlerpaaren, die sich künstlerisch aufeinander beziehen, ein sechsmonatiger Aufenthalt ermöglicht. Die monatliche Unterstützung für Künstlerpaare beträgt für beide gemeinsam monatlich 1.800,00€.

Bewerbungsschluss: 18. Oktober 2025