Stadt Halle (Saale)

Halle (Saale)

Foto: Matthias Behne (lautwieleise.de)

Ich bin sehr froh, dass mit der städtischen Richtlinie Ausstellungsvergütung der Einstieg in eine adäquate Vergütung von Künstlerinnen und Künstlern gelungen ist.

(Jane Unger, Leiterin des Fachbereichs Kultur der Stadt Halle (Saale))

Seit wann zahlen Sie eine Ausstellungsvergütung?

Der Stadtrat hat im Sommer 2020 eine Richtlinie zur Zahlung von Ausstellungsvergütungen verabschiedet. Sie gilt in allen städtischen Kultureinrichtungen, wie zum Beispiel dem Stadtarchiv und der Stadtbibliothek sowie dem Ratshof, in welchem jährlich eine Vielzahl von Ausstelllungen stattfinden. Die Richtlinie ist hier abrufbar: m.halle.de/Publications/9361/sr_428-0_richtlinie_zur_ausstellungsverg_tung_f_r_.pdf.

Zahlen Sie/Ihr Haus diese Ausstellungsvergütung aus dem eigenen Budget oder aus Mitteln der öffentlichen oder privaten Hand, aus Fördermitteln?
Für die Zahlung von Ausstellungsvergütungen wurde mit dem Haushaltsplan 2020 ein Anfangsbudget von 10.000 Euro pro Jahr beschlossen, welches vom Fachbereich Kultur bewirtschaftet wird. Die Einrichtungen melden ihre Ausstellungen an und der Fachbereich Kultur prüft die Anwendung der Richtlinie und zahlt die Gelder aus.

In welcher Form findet Ihre Ausstellungsvergütung statt?
Die Vergütung wird als Honorar an den Künstler bzw. die Künstlerin gezahlt. Der Fachbereich Kultur wird jährlich eine Übersicht erstellen, welche die stattgefundenen Ausstellungen und die gezahlten Honorare beinhaltet. Auf Grund der Pandemie und der Tatsache, dass in 2020 keine Ausstellungen stattgefunden haben und auch im Jahr 2021 noch Einschränkungen zu verzeichnen waren, liegen bisher wenig Erfahrungswerte vor.

Folgen Sie dabei einem bestimmten Schema oder wird das immer wieder neu ausgehandelt bzw. angepasst?
Mit der Richtlinie Ausstellungsvergütung ist eine gute Arbeitsgrundlage gegeben, da bereits vor Ausstellungsbeginn in Beziehung zur Laufzeit eine Kalkulation erfolgen kann. Die Richtlinie bietet auch einen Anhaltspunkt für die Kalkulation von Honoraren für Künstlerinnen und Künstler bei Förderprojekten.

Gibt es bei Ihnen darüber hinaus eine Mitwirkungsvergütung für den Aufbau der Ausstellung oder für anfallende Transportkosten?
Weitere Auslagen können nicht über die Richtlinie refinanziert werden. Hierzu müssen mit der Einrichtung, die die Ausstellung veranstaltet, gesonderte Regelungen getroffen werden. In der Praxis trägt die Unkosten der Ausstellung zumeist die Einrichtung.

Halle (Saale), im Mai 2022

Danke!

Danke an Jane Unger, Leiterin des Fachbereichs Kultur der Stadt Halle (Saale), für das Statement und das ausführliche Interview! Weitere Infos: m.halle.de/de/Verwaltung/Verwaltungsorganisation/GB-Kultur-und-Sport/FB-Kultur, Adresse: Fachbereich Kultur der Stadt Halle (Saale), Hansering 15, 06108 Halle (Saale).

Danke an Matthias Behne (lautwieleise.de) für die Fotos und die Gestaltung! Danke an Matthias Behne und André Kestel für Konzeption und Durchführung der Interviews!