Mitgliedschaft

Nächster Aufnahmetermin (voraussichtlich)

8. April 2025 in Halle (Saale)

Nächste Anmeldung

bis 15.03.2025

Wer kann Mitglied werden?

Die Mitgliedschaft ist in der Satzung des „Berufsverbandes Bildender Künstler Sachsen-Anhalt e.V.“ geregelt. Hier heißt es in Punkt 3:

„Mitglied des BBK Sachsen-Anhalt können natürliche Personen werden, die dessen Satzung anerkennen und über die notwendigen künstlerisch-fachlichen bzw. kunsttheoretischen Voraussetzungen verfügen.

[…]

Aufgenommen wird, wer ein Studium in einem bildnerischen, angewandten bzw. entsprechenden wissenschaftlichen Fach erfolgreich abgeschlossen hat.

Aufgenommen werden kann,
a) wer eine professionelle Ausstellungs- oder Publikationstätigkeit oder eine qualifizierte künstlerische Praxis nachweisen kann,
b) wer aus dem Berufsverband ausgeschlossen worden war, nach dessen Ausschluss drei Jahre vergangen sind und dessen Wiederaufnahme der Vorstand beschlossen hat.

[…]

Die vom Vorstand eingesetzte Aufnahmekommission überprüft, ob diese Voraussetzungen gegeben sind und der Bewerber aufgenommen werden kann. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.“

Wieviel kostet die Mitgliedschaft?

Für das Aufnahmeverfahren wird im Anschluss an die Aufnahmesitzung eine Gebühr von 35,00 Euro erhoben.

Die Höhe des Mitgliedsbeitrages wird durch die Mitgliederversammlung festgelegt. Gegenwärtig beträgt der Jahresbeitrag 110,00 Euro, für Senioren ab 75 Jahren 27,00 Euro.

Wie werden Ihre Daten verarbeitet?

In unserer Datenschutzrechtlichen Information des BBK Sachsen-Anhalt e.V. finden Sie alle relevanten Informationen zum Thema Datenschutz für unsere Mitglieder.

Einzureichende Unterlagen

Bitte reichen Sie folgende Unterlagen bei uns ein:

  • Ausgefülltes und unterzeichnetes Antragsformular
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Kopie des Diplomzeugnisses oder vergleichbarer Urkunden

Die Unterlagen müssen bis zur jeweiligen Anmeldefrist an den BBK Sachsen Anhalt abgeschickt werden. Wir bevorzugen eine Einreichung per E-Mail an . Daneben ist auch eine Postsendung oder der Einwurf in unseren Briefkasten möglich, siehe dazu Kontakt.

Aufnahmesitzungen

Der BBK Sachsen-Anhalt richtet pro Jahr zwei Aufnahmesitzungen aus, die neben der Überprüfung der Aufnahmekrterien vor allem dem gegenseitigen Kennenlernen der neuen Mitglieder, des Vorstandes, der Aufnahmekommission und den Mitarbeiter*innen der Geschäftsstelle dienen. Wir laden die angemeldeten Künstler*innen dazu ein, sich mit ausgewählten künstlerischen Arbeiten in einer Pop-Up-Ausstellung zu präsentieren und sich – auch mit ihrer Erwartungshaltung an den Berufsverband – kurz vorzustellen.

Die Aufnahmesitzungen finden in der Regel Anfang April (in Halle) und Anfang Oktober (in der jeweiligen Region im BBK-Fokus) statt.

Anmeldefrist

Die Anmeldefristen lauten in der Regel 15. März (für die April-Aufnahmesitzung) und 15. September (für die Oktober-Aufnahmesitzung).