Das Programm KUNSTFONDS_Publikation fördert analoge und digitale Einzelpublikationen bildender Künstler:innen oder Künstler:innen-Duos, die den Zuschuss selbst und nur für das eigene Werk beantragen.
Bitte beachten Sie die aktualisierten Vergaberichtlinien (s.u.) und die FAQs.
Das Programm wird von dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) mit den im September 2025 von den Mitgliedern des Deutschen Bundestags aufgestockten Mitteln finanziert. Es wird vorbehaltlich der zur Verfügungstellung dieser Mittel durchgeführt.
Antragsstellung
Förderanträge können ausschließlich digital im Online-Bewerbungsportal der Stiftung Kunstfonds auf bewerbung.kunstfonds.de gestellt werden.
Einzureichen sind:
- Angaben zur antragstellenden Person bzw. bei Künstler:innen-Duos zu den antragstellenden Personen (Name, Adresse, Kontaktdaten) sowie bei Künstler:innen-Duos eine GbR-Vereinbarung mit Vertretungsberechtigung,
- Nachweis über den Wohnsitz in Deutschland (z. B. Personalausweis mit Meldeadresse oder Reisepass und aktuelle Meldebescheinigung)
- künstlerischer Lebenslauf (Ausbildung, Ausstellungen, künstlerisch-freischaffende Tätigkeiten der letzten 10 Jahre)
- Beschreibung des Projektvorhabens einschließlich der Projektziele sowie ein Zeitplan der Projektumsetzung,
- Bildmaterial (JPG) der künstlerischen Arbeit und ein Projekt-Dossier (PDF)
- Ausgeglichener Kosten- und Finanzierungsplan (Excel-Tabelle).
Bewerbungsschluss: 15. Januar 2025