VG Bild-Kunst: Meldeschluss auf 31. März vorverlegt

Die VG Bild-Kunst weist darauf hin, dass 2026 der Meldeschluss vom 30. Juni auf den 31. März vorverlegt wird.

Mitglieder und Berechtigte der VG Bild-Kunst sollten sich frühzeitig auf diese wesentliche Änderung im Verfahren einstellen, denn der Meldeschluss ist eine Ausschlussfrist. Hintergrund ist, dass die VG Bild-Kunst mit dieser Änderung die gesetzlich vorgegebenen Ausschüttungsfristen (Ende 3. Quartal) einhalten kann.

Alle relevanten Informationen gibt es auf der Website der VG Bild-Kunst.