US-Amerika in Gießen – es war, es ist, es bleibt

Die Stadt Gießen ist in der Zeit nach 1945 nachhaltig von der Anwesenheit amerikanischer Truppen geprägt worden. Räumlich zeigte sich dies besonders durch die Nutzung großer Kasernenanlagen, die ganze Stadtteile dominierten und das Stadtbild bis heute sichtbar verändert haben. Hinzu kam der Aufbau des Army & Air Force Exchange Service, einer eigenen Versorgungsinfrastruktur mit Supermärkten, Tankstellen und Dienstleistungsbetrieben, die nahezu eine Stadt in der Stadt bildete. Sozialstrukturell war die Wirkung kaum weniger tiefgreifend: Bis zu 40.000 Menschen – Soldaten, Zivilangestellte und deren Familien – lebten zeitweise in und um Gießen. Auf dem Arbeitsmarkt schufen die Streitkräfte zudem eine erhebliche Zahl an Arbeitsplätzen für die einheimische Bevölkerung, was die lokale Wirtschaft spürbar beeinflusste. Kulturell schließlich brachten Clubs, Sportveranstaltungen und Freizeitangebote neue Lebensgewohnheiten und gesellschaftliche Impulse in die Stadt.
Diese Zeit endete mit dem Abzug der US-amerikanischen Truppen im Jahr 2007, und brachte einen großen Wandel mit sich – auf allen Ebenen, die oben bereits genannt wurden. 

Für die Erinnerung an diese Zeit und für die Vergegenwärtigung der bis heute wirksamen Effekte sucht die Stadt Gießen in Kooperation mit dem Verein „Die Brücke – Deutsch Amerikanischer Klub Gießen-Wetzlar“ eine Form des Erinnerns an die Zeit der Präsenz US-amerikanischer Truppen in Gießen. 
Die Erinnerung kann jede erdenkliche Form haben: ein Musikstück, ein Text, ein Festival, ein Denkmal usw.. Denkbar sind wiederkehrende temporäre Veranstaltungen oder Formate, Namensgebungen oder auch Kombinationen aus verschiedenen Elementen.

Der Weg zur Erinnerung ist ein Prozess in zwei Phasen:
Phase 1: OpenCall
Phase2: Einladungswettbewerb mit Honorierung und Preisgeld
In dieser ersten Phase, dem OpenCall bitten wir um Zusendungen von kurzen Skizzen und Vorschlägen zum Erinnern, jede Form ist vorstellbar.

Aspekte
-Die Erinnerung gilt der räumlichen Präsenz amerikanischer Truppen, die nach dem Abzug und der Konversion kaum noch erlebbar ist.
-Die Erinnerung gilt der Feststellung, dass das demokratische Gemeinwesen heute ohne den Sieg über Nazi-Deutschland, ohne Entnazifizierungsprogramm und ohne das Vertrauen auf die Möglichkeit demokratischer Strukturen auch in Deutschland nicht möglich gewesen wäre.
-Zum Erinnern gehört die Ambivalenz, mit der die USA ab Mitte der 60er Jahre durch den Vietnamkrieg und ab den 80er Jahren mit dem Rüstungswettlauf betrachtet wurden.
-Die Erinnerung gilt den alltagkulturellen Aspekten von Konsumgütern, Einrichtungen, Musik, Sichtbarkeit.

Formen
-Die Erinnerung kann jede erdenkliche Form haben: ein Musikstück, ein Text, ein Festival, ein Denkmal usw.. Denkbar sind wiederkehrende temporäre Veranstaltungen oder Formate, Namensgebungen oder auch Kombinationen aus verschiedenen Elementen.

Anforderungen
-Das Erinnern soll in einem umfassenden Sinne nachhaltig sein und soziale, ökologische und ökonomische Aspekte der Nachhaltigkeit einbeziehen.
-Das Erinnern muss überzeitlich und auch dann angemessen sein, sollten sich die USA zukünftig weniger als demokratischer Bezugspunkt anbieten.
-Das Erinnern soll niedrigschwellig, barrierefrei und anschlussfähig für die Beschäftigung mit Themen der Stadtgesellschaft sein.

In dieser ersten Phase, dem OpenCall bitten wir um Zusendungen von kurzen Skizzen und Vorschlägen zum Erinnern.
Bitte fügen Sie ihrem Vorschlag eine kurze künstlerische Vita bei und idealerweise auch Referenzen für Projekte im Bereich Erinnerungskultur. Die Vorschläge im Open Call dürfen als Beschreibung der Idee nicht länger als 5.000 Zeichen (mit Leerzeichen) sein. Text über diese Zeichenzahl hinaus wird nicht zur Kenntnis genommen. Die Texte dürfen in Anstrichen ohne Fließtext erstellt sein, wenn sie verständlich bleiben.
Zu illustrativen Zwecken dürfen maximal 5 Visualisierungen als PDF, oder auch audiovisuelle Dateien mit einer Gesamtspielzeit von maximal 5 Minuten eingesandt werden, z. B. für Vorschläge, die Film, Theater-/Performance oder Musik nutzen. Audiovisuelle Dateien, die genutzt werden um den Vorschlag im Vortrag vorzustellen werden nicht zur Kenntnis genommen. Die Vorschläge müssen hinsichtlich rechtlicher Rahmenbedingungen für die Stadt Gießen umsetzbar sein. Die Einreicher*in muss in der Lage sein, das Projekt umzusetzen bzw. seine Umsetzung zu leiten. Zum Vorschlag gehört eine Kostenschätzung für Herstellung und Betrieb über 10 Jahre.
Für die Realisierung ist bislang kein Budget eingeplant. Neben der Übereinstimmung mit der Aufgabenstellung (Aspekte und Anforderungen) wird auch die Aussicht auf Finanzierbarkeit ein Aspekt für die Bewertung sein.
Wir freuen uns auf Vorschläge bis zum 15.06.2026.
Einreichungen für den OpenCall werden nicht honoriert.
Eine Jury wird bis zum 01.08.2026 Vorschläge für einen Einladungswettbewerb auswählen. Die Frist zur Einreichung ist dann der 30.11.2026.

Beiträge für den Einladungswettbewerb werden mit 1.000€ bis 1.500€ vergütet (abhängig von der Anzahl der ausgewählten Beiträge), der Siegerentwurf wird zusätzlich mit einer Prämie in Höhe von 3.000€ honoriert. Die Rahmenbedingungen für den Einladungswettbewerb werden mit der Einladung bekannt gegeben.

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Dr. Stefan Neubacher, Leiter des Kulturamtes der Stadt Gießen

Ihren Vorschlag reichen Sie bitte online ein bei:
Petra Bröckmann

Bewerbungsschluss: 15. Juni 2026