Reise- und Residenzstipendien der Hessischen Kultur Stiftung

das Bewerbungsportal für den 18. Turnus der Vergabe der Reise- und Residenzstipendien der Hessischen Kulturstiftung ist seit dem 1. August 2026 geöffnet. Bis zum 15. Oktober 2026 sind die Bewerbungsunterlagen über dieses Portal einzureichen.Wer sich bewerben kann

Für die altersunabhängigen Stipendien bewerben können sich bildende Künstler:innen,
a) die in Hessen geboren sind ODER
b) seit mindestens 1. Januar 2025 in Hessen leben (Erstwohnsitz) ODER
c) die ein Studium an einer Kunstakademie bzw. in vergleichbaren Studiengängen in Hessen absolviert haben.

Es gibt keine Altersbeschränkung.

Bewerbungen von Künstler:innen-Duos sind möglich.

Bewerbungen sind ausgeschlossen, wenn
a) in der Vergangenheit bereits ein Stipendium der Hessischen Kulturstiftung zuerkannt worden ist (dies betrifft nicht die Arbeits-, Projekt- und Brückenstipendien des Landes).
b) ein Studium oder eine Ausbildung absolviert wird und zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht abgeschlossen ist.

Hier finden Sie unsere Förderrichtlinien.Details und Zahlen zu den Reise- und Residenzstipendien 2027 / 2028Die Stiftung vergibt für die Jahre 2027 und 2028 insgesamt 5 freie Reisestipendien (mind. 3 bis maximal 12 Monate) und 7 Residenzstipendien (New York City, London, Paris und Istanbul) sowie erstmals 2 kombinierte Residenz- und Reisestipendien (Kyoto):

2027/2028:

5 x Reisestipendien (à 25.000 Euro)

2027: 

  • 2 x Residenzstipendien Istanbul (à 12.500 Euro)
  • 1 x Residenzstipendium New York City (à 25.000 Euro)
  • 1 x Residenzstipendium Paris (à 25.000 Euro)
  • 1 x Residenz Kyoto mit anschließender Reise- und Arbeitsphase (à 15.000 Euro)

2028:

  • 1 x Residenzstipendium London (à 25.000 Euro)
  • 1 x Residenzstipendium New York City (à 25.000 Euro)
  • 1 x Residenzstipendium Paris (à 25.000 Euro)
  • 1 x Residenz Kyoto mit anschließender Reise- und Arbeitsphase (à 15.000 Euro)

Zur Produktion neuer Arbeiten aus dem Stipendium oder deren Präsentation in Ausstellungen oder Publikationen werden zusätzlich bis zu 7.700 Euro zur Verfügung gestellt. Dieser Zuschuss kann bis zu drei Jahre nach Abschluss des Stipendiums in Anspruch genommen werden.

Bewerbungen mit Kindern und gegebenenfalls dazugehöriger Betreuungsperson, einer eigenen Betreuungsperson in medizinischen Fällen (Nachweis erforderlich) sowie als Künstler:innen-Duo sind ebenfalls möglich . Die Mitreisenden müssen bei Antragstellung bereits genannt werden. In diesem Fall kann der Betrag auf 31.000 Euro erhöht (15.500 Euro Residenzstipendium Istanbul und 19.000 Euro Residenzstipendium Kyoto mit anschließender Reisephase) werden.

Begleitpersonen wie Lebenspartner:in oder Ehepartner:in können ebenso mitreisen und müssen im Rahmen des Residenzstipendiums angemeldet werden. Eine zusätzliche Förderung ist in diesen Fällen ausgeschlossen.Erforderliche Bewerbungsunterlagen

  • Angaben zur antragstellenden Person bzw. bei Künstler:innen-Duos ausschließlich die antragstellende Person (Name, Adresse, Kontaktdaten)
  • Angaben zum künstlerischen Werdegang bzw. bei Künstler:innen-Duos zur künstlerischen Zusammenarbeit (Kurzlebenslauf, Einzel- und Gruppenausstellungen, erhaltene Auszeichnungen und Stipendien)
  • Projektvorhaben/ Projektskizze (maximal 6.000 Zeichen à 3 Seiten)
  • digitales Abbildungsmaterial / Videos (maximal 10 MB)
  • Angaben zu zwei Ansprechpersonen aus Ihrem professionellen Umfeld, die bei Rückfragen zu Ihrer künstlerischen Entwicklung Auskunft geben können
  • Pflichtanlagen: Identitätsausweis (Personalausweis oder Reisepass) UND Nachweis zu einer der drei Bewerbungsvoraussetzungen
  • sonstige Anlagen: Portfolio, Zeugnisse, Publikationen etc. (pro PDF-Datei maximal 10 MB)

Bewerbungsschluss: 15. Oktober 2026