Der BBK Sachsen-Anhalt informiert über jüngste Entwicklungen im Bereich der kulturellen Bildung, insbesondere bezogen auf Ganztagsangebote. Wer für Schulen als selbstständige Künstlerin oder selbstständiger Künstler arbeitet oder dies in Zukunft tun möchte, kann jenseits von Programmen wie „Kultur macht stark“ oder „Künstler*innen an Schulen in Sachsen-Anhalt“ einfach auf die Schulen zugehen und die eigenen Angebote vorstellen.
Alle Schulen in Sachsen-Anhalt verfügen über Ganztagsbudgets zur freien Verwendung. Dieses umfasst neben der Vergütung auch Ausfallhonorare. Die Vergütung richtet sich nach Runderlässen des Ministeriums für Bildung und staffelt die Stundensätze (45 plus Vor- und Nachbereitungszeit) nach den Qualifikationen der Anbietenden:
- 30,00 Euro bei beruflicher oder Fachschulausbildung oder gleichwertiger Qualifiktion, bei speziell für das Projekt erforderlichen Kenntnissen
- 50,00 Euro bei abgeschlossener Hochschulausbildung oder gleichwertiger Qualifikation
- 70,00 Euro bei Referent*innen mit einer herausragenden Qualifikation (z.B. Habilitation, außerordentlich hohe Sachkompetenz)
Wir meinen, eine außerordentlich hohe Sachkompetenz ist bei vielen Künstler*innen, die Angebote der kulturellen Bildung unterbreiten, gegeben. Ein Stundensatz von 70,00 Euro wird etwa auch im Programm „Wir können Kunst“ im Rahmen von „Kultur macht stark“ als angemessen veranschlagt.