Lommatzsch liegt nahe der Großstädte Dresden und Leipzig, die mit ihren Angeboten der Bildenden und Darstellenden Kunst in kultureller Hinsicht alle Aufmerksamkeit im Bundesland erhalten. Im ländlichen Raum sind dagegen kulturelle Angebote selten. Ausstellungen von namhaften KünstlerInnen finden nicht statt. Kunstobjekte, wie historische Denkmäler oder moderne Plastiken, die zumeist in großen Städten selbstverständlich Plätze prägen, sind in ländlicher Umgebung selten vorhanden. In manchen Kirchen findet man barocke Putten oder Altarfiguren. Doch sind die Kirchen außerhalb der Gottesdienste meist verschlossen. Und weil auf dem Lande Kunst und Kultur kaum mehr sichtbar sind, verschwindet damit nach und nach auch ihre Relevanz für die Menschen vor Ort. Leere kommunale Kassen verstärken diesen Bedeutungsverlust. Wenn die finanziellen Mittel für die Unterhaltung von Straßen und Schulen fehlen, möchte kein Stadtrat Geld für kulturelle Angebote ausgeben. Das ist nachvollziehbar. Falsch ist es aber, deshalb auf Kunst und Kultur zu verzichten. Mit dem Verlust von kulturellem Kapital verliert eine Gesellschaft auch ihre Innovationskraft. Die Auseinandersetzung mit Kunstwerken weckt Fantasie, stärkt Kreativität und regt Menschen an, selbst gestalten zu wollen.
Der Bezug zu Kunst und Kultur gibt Heimat, zudem fördert die Fantasie im Menschen den Ausgleich, ein friedlicheres Miteinander durch Auseinandersetzung und damit die Beschäftigung mit dem Standpunkt des Gegenübers. Gestalten-Wollen heißt auch Beteiligung an gesellschaftlichen Entwicklungen. Ausschreibung Bildhauerwettbewerb
Unter der Schirmherrschaft des Ministerpräsidenten des Freistaats Sachsen Michael Kretschmer schreibt die „François Maher Presley Stiftung für Kunst und Kultur“ gemeinsam mit der Stadt Lommatzsch erstmalig 2026 einen „Sächsischen Bildhauerwettbewerb: Kunst und Kultur im ländlichen Raum“ sachsenweit aus.
Teilnahmebedingungen
Beteiligen können sich alle KünstlerInnen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
Die beiden zweit- und drittplatzierten KünstlerInnen erhalten jeweils eine Aufwandsentschädigung von 500 Euro.
Wohnsitz/Geburtsort: Bundesrepublik Deutschland;
Alter: Unbegrenzt;
Künstlerische Qualifikation:
Abgeschlossenes Studium an einer Kunstakademie oder eine vergleichbare Ausbildung;
Es ist ein detaillierter Werkvorschlag (inklusive Skizzen, z.B. Modellfotos oder Animationen,
Beschreibung) einzureichen.
Eine schriftliche Darstellung/Anschreiben sollte eine maximale Länge von einer DIN A4-Seite nicht
überschreiten;
Vorlage einer künstlerischen Vita mit Ausstellungs- und/oder Projektverzeichnis;
Referenzen/Werkbeispiele (Internetverweise sind möglich); Bitte weder Originale, noch Mappen, Kataloge oder digitale Speichermedien physisch einreichen. Eine
Rücksendung kann nicht garantiert werden.
Bereitschaft, für vier Wochen während der Umsetzungsphase in einem kleinen städtischen Bauerhaus in´Neckanitz zu residieren. Die Residenzzeit ab Juni 2026 ist mit den Veranstaltern abzusprechen. Sie muss im Jahr der Auszeichnung stattfinden; dass das Objekt in der Werkstatt des/der Bildhauer(s)In und auf dem Gelände des Anwesens in Neckanitz hergestellt wird; im Hof des Anwesens eine wöchentliche öffentliche Stunde für BesucherInnen, Schulklassen oder die Presse wahrzunehmen, während derer die Öffentlichkeit beim Entstehungsprozess teilhaben kann. Es sollten während des Gesamtaufenthalts 80 Stunden dafür vorgesehen sein; das Objekt bis spätestens 31.12.2026 fertigzustellen; die Arbeit nach der Fertigstellung an die Stadt Lommatzsch zu übereignen.
Ausschluss von der Teilnahme: Personen, die bereits einen Kunstpreis von überregionaler Bedeutung erhalten
haben oder für bzw. bei den ausschreibenden Institutionen arbeiten;
Thema/Konzept: Die Skulptur als Teil des Alltags im ländlichen Raum;
Materialien und Maße: Wetterbeständig und wiederstandfähig, Mindesthöhe 150 cm, ohne die Notwendigkeit
einer Säule zu konzipieren, da auf ein Betonfundament zu montieren.
Standort/Kontext: Kunst und Kultur im ländlichen Raum, Stadt Lommatzsch, Sachsenplatz;
Anzahl: Je TeilnehmerIn darf nur eine Arbeit vorgestellt/eingereicht werden.
Gültigkeit: Ausschließlich digitale Bewerbungen bis 10 MB unter dem Betreff „Bildhauerwettbewerb
Lommatzsch“ per E-Mail an . Sie muss bis zum 31. März 2026 eingereicht
werden.
Rechtliche und finanzielle Aspekte
Rechteeinräumung/Datenschutz: Mit der Teilnahme am Ausschreibungsverfahren räumen die KünstlerInnen
den Veranstaltern die Nutzung aller Daten zu Publikationszwecken, darunter Pressearbeit, soziale Medien, Katalog
oder sonstige Drucksachen ein. Das Gewinnerobjekt geht in das Eigentum der Stadt Lommatzsch zum Zwecke der
Ausstellung im Öffentlichen Raum über. Die/der GewinnerIn verzichten auf alle weiteren finanziellen oder
immateriellen Ansprüche.
Im Rahmen des Wettbewerbsverfahrens und danach werden personenbezogene Daten verarbeitet. Mit der
Unterzeichnung des Bewerbungsschreibens stimmen BewerberInnen der Verarbeitung der Daten nach Art. 13 der
EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) zu.
Honorar/Preisgeld: Preisgeld für die Umsetzung des Siegerentwurfs 5.000 Euro.
Kostenübernahme: Nachzuweisende übliche Reisekosten für Projektvorstellung am 18.04.2026 sowie für
den/die GewinnerIn nach Neckanitz zum Aufenthalt;
Übernachtungskosten der/des GewinnersIn in Neckanitz 30 Tage;
Das Verfahren:
Die Jury setzt sich zusammen aus sieben Personen.
Drei Kunstexperten der Stiftung;
BürgermeisterIn der Stadt Lommatzsch;
Drei Vertreter des Stadtrats.
Von den Entscheidungen sind jeweils die Personen ausgeschlossen, die ggf. im persönlichen Bezug mit einem/r
TeilnehmerIn stehen.
Am 18.04.2026 präsentieren die fünf ausgewählten Personen ihren Entwurf während eines Symposiums in
Lommatzsch;
Bis zum 10.05.2026 wird anschließend mittels Abstimmung auf dem Bürgerportal und über das Mitteilungsblatt
der Stadt Lommatzsch ein Siegerentwurf gekürt.
Bewerbungsschluss: 31. März 2026