Wie funktioniert die Ausschreibung für Residenz-Gastgeber*innen?
Die Ausschreibung für Residenz-Gastgeber*innen bietet juristischen Personen, die Künstler*innen und Kulturakteur*innen für ein Residenzprojekt aufnehmen möchten, finanzielle Unterstützung.
Diese Ausschreibung umfasst zwei Phasen:
Phase 1
Einreichung des Antrags mit einer Beschreibung des Residenzprojekts sowie der erforderlichen Unterlagen über die juristische Person.
Phase 2
Wenn der Antrag in Phase 1 ausgewählt wurde, können die Antragsteller die Künstler*innen und Kulturakteur*innen auswählen, die bei ihnen zu Gast sein sollen. Anschließend füllen sie den zweiten und letzten Teil des Antrags aus.
Wer kann sich bewerben?
Juristische Personen, die:
in einem der Länder von Kreatives Europa, einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete und der Regionen in äußerster Randlage, registriert sind und ihren Sitz haben
in der Lage sind, das vorgeschlagene Residenzprojekt mit Künstlern und Kulturschaffenden aus anderen Ländern von Kreatives Europa durchzuführen
unabhängig davon, ob es sich um eine neu gegründete oder eine etablierte Einrichtung handelt, müssen die Bewerber in einem der förderfähigen Bereiche tätig sein: Architektur, Kulturerbe, Design und Modedesign, Literatur, Musik, darstellende Kunst und bildende Kunst
Bewerbungsschluss: 16. März 2026