Der Deutsch-Tschechische Zukunftsfonds unterstützt Vorhaben von Einzelpersonen oder Organisationen aus der Tschechischen Republik und Deutschland, die zur vertieften Verständigung zwischen Deutschen und Tschechen beitragen. Voraussetzung für die Förderung ist ein Projektpartner aus dem jeweils anderen Land. Im Förderbereich Kultur werden Veranstaltungen wie Festivals, Konzerte, Theater-, Tanz- und Filmaufführungen sowie Ausstellungen unterstützt, die länderübergreifend deutsch-tschechisch ausgerichtet sind.
Antragsfrist für die Einreichung von Projekten im
- 1. Quartal oder später: bis zum 30. September des Vorjahres
- 2. Quartal oder später: bis zum 31. Dezember des Vorjahres
- 3. Quartal oder später: bis zum 31. März
- 4. Quartal oder später: bis zum 30. Juni
Stichworte: Projektförderung, Deutschland, Tschechien, Kultur, Kultureller Austausch
Bewerbungsfrist: 30. Juni 2026