Förderung im Programm KUNSTFONDS_Werkverzeichnung

Die Ausschreibung ist gestartet: Bildende Künstler:innen, Künstler:innen-Duos und deren Rechtsnachfolger:innen können sich bis zum 31. Mai 2026 (24 Uhr) um eine Förderung zur Erstellung einer digitalen Werkverzeichnung bewerben.

Kunstwerke sind visuelle Quellen der Gegenwart und werden zukünftig Teil unseres Kunsterbes sein. Das Förderprogramm KUNSTFONDS_Werkverzeichnung fördert daher die digitale Dokumentation künstlerischer Lebenswerke, die von überregionaler Bedeutung und hoher künstlerischer Relevanz sind. 

Die digitale Verzeichnung erfolgt in einem von der Stiftung Kunstfonds zur Verfügung gestellten Erfassungsprogramm. Inhalte der Datenbank werden nach Fertigstellung und in Auszügen über die Website der Stiftung Kunstfonds veröffentlicht. Einen ersten Einblick in das Erfassungsprogramm erhalten Sie in den FAQs.

Förderfähig sind alle Maßnahmen, die zur Umsetzung der Werkverzeichnung erforderlich sind. Antragsberechtigt sind einzelne bildende Künstler:innen und Künstler:innen-Duos, die seit mindestens 20 Jahren im Hauptberuf als freischaffende bildende Künstler:innen tätig sind und ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben. 

Außerdem antragsberechtigt sind Rechtsnachfolger:innen bildender Künstler:innen, die diese Kriterien erfüllten und bis zu ihrem Tod dauerhaft in Deutschland lebten. Der erforderliche Eigenanteil beträgt mindestens 10% der Gesamtausgaben.

Das Programm wird von dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) mit Mitteln des Deutschen Bundestags finanziert und vorbehaltlich der zur Verfügungstellung der Mittel durchgeführt.

Antragsstellung

Anträge auf Förderung können ausschließlich digital im Online-Bewerbungsportal der Stiftung Kunstfonds auf bewerbung.kunstfonds.de gestellt werden.

Einzureichen sind in deutscher Sprache:

  • Angaben zur antragstellenden Person bzw. bei Künstler:innen-Duos zu den antragstellenden Personen (Name, Adresse, Kontaktdaten) sowie bei Künstler:innen-Duos eine GbR-Vereinbarung mit Vertretungsberechtigung,
  • Nachweis über den Wohnsitz in Deutschland (z. B. Personalausweis mit Meldeadresse oder Reisepass und aktuelle Meldebescheinigung),
  • künstlerischer Lebenslauf (Ausbildung, Ausstellungen, künstlerisch-freischaffende Tätigkeiten),
  • Beschreibung des Projektvorhabens einschließlich der Projektziele sowie ein Zeitplan der Projektumsetzung,
  • 5 Bilder von Hauptwerken im jpg-Format und ein Dossier zur künstlerischen Arbeit (PDF),
  • Ausgeglichener Kosten- und Finanzierungsplan (Excel-Datei),
  • Verbindliche Nennung des:r Bearbeiters:in mit Kurzbio- und Bibliografie,
  • Bei Antragstellung durch Rechtsnachfolge: Formblatt „Erklärung Rechtsnachfolge“

Bewerbungsschluss: 31. Mai 2026