heimat – stipendium

Zum dritten Mal ermöglicht die Kunststiftung des Landes Sachsen-Anhalt Künstlerinnen und Künstlern mit dem zwölfmonatigen HEIMATSTIPENDIUM den Zugang zu Museen und Bibliotheken in Sachsen-Anhalt. Während dieser Zeit können sie sich intensiv mit den Sammlungen befassen, die Bestände erkunden und in den Archiven verborgene Schätze entdecken. Davon inspiriert sollen neue Werke entstehen, die das kulturelle Erbe reflektieren.

Sowohl in den Städten als auch im ländlichen Raum Sachsen-Anhalts lagern interessante Sammlungen, die weitgehend unbekannt sind, auch wenn sie zum nationalen Kulturgut gehören. Die Kunststiftung gibt diesen die Möglichkeit, sich der zeitgenössischen Kunst zu öffnen. Damit soll ein neues Publikum angelockt und öffentliches Interesse geweckt werden.

Mit diesem Stipendium möchte die Kunststiftung Künstlerpersönlichkeiten ansprechen, die sich ihren Projekten während des HEIMATSTIPENDIUMS mit Verve und hoher Kommunikationsfreude widmen. Denn: Es sollen nicht nur Kunstwerke entstehen, sondern auch für ein breites Publikum – gemeinsam mit den Museen – partizipative Angebote entwickelt werden. Verborgene Potenziale können so aufgedeckt, die Besonderheit der Sammlungen sichtbar gemacht und die Öffentlichkeit für die Schätze in der Nachbarschaft sensibilisiert werden.

Wer kann sich bewerben?

Die Ausschreibung richtet sich an freischaffende Künstlerinnen und Künstler aller Sparten mit Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt (vgl. Förderrichtlinie der Kunststiftung des Landes Sachsen-Anhalt). Interessierte können sich auf zwei der zur Auswahl stehenden zehn Sammlungen bewerben. Bei der Umsetzung ihrer von den Sammlungen inspirierten Werke sind sie hinsichtlich der künstlerischen Technik und der Bearbeitung der Thematik unter Einhaltung der Museumsauflagen und ggf. genehmigungspflichtiger Einschränkungen frei.

Wie hoch sind die Stipendien?

Die Stipendiatinnen und Stipendiaten erhalten für ein Jahr jeweils ein Stipendium von monatlich 1.500 Euro. Vergeben werden bis zu fünf Stipendien. In die Stipendien inkludiert sind die Materialkosten zur Herstellung des künstlerischen Werkes, Rahmungen sowie Ausstellungsarchitektur wie Vitrinen oder Sockel, sofern sie nicht von den Museen zur Verfügung gestellt werden können, Kunsttransport-, Reise-, ggf. Unterbringungs- sowie Versicherungskosten.
Kosten, die im Rahmen der Abschlusspräsentation bzw. bei den öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen entstehen, werden – nach Absprache – von der Kunststiftung getragen.

Gibt es keine geeigneten Bewerbungen von Künstlerinnen und Künstlern für fünf Einrichtungen, behält sich die Kunststiftung vor, weniger Stipendien zu vergeben.

Wie laufen die Heimatstipendien ab?

Das Stipendium startet im April 2026 und dauert bis einschließlich März 2027. Zum Abschluss des Programms gibt es in den Häusern im Frühjahr/Sommer 2027 Präsentationen und Ausstellungen der künstlerischen Werke in Korrespondenz zu den Sammlungen.

Die Stipendiatinnen und Stipendiaten können während des Programms in den ausgewählten Orten arbeiten und leben. Je nach Möglichkeit werden Arbeitsräume und Unterkünfte zur Verfügung gestellt bzw. die Suche danach unterstützt. Ob diese kostenfrei sind, muss jeweils geklärt werden. Eine durchgängige Anwesenheitspflicht während der Dauer des Stipendiums besteht nicht. Jedoch werden regelmäßige Besuche und Kontakte erwartet, auch um öffentlichkeitswirksame Veranstaltungen mit den Sammlungen und der Kunststiftung zu realisieren. Dies können künstlerische Aktionen, Kinderkunstnachmittage, Podiumsdiskussionen, Führungen etc. sein.

Die Kunststiftung, insbesondere die von ihr nominierten Kuratoren Dr. Ines Janet Engelmann, Björn Hermann und Anne Kaden, steht den Stipendiatinnen und Stipendiaten während der gesamten Laufzeit des Förderprogrammes sowie bei den Abschlussausstellungen beratend und unterstützend zur Seite.

Die Kunststiftung wird für die ausgewählten Kunstschaffenden regelmäßig gemeinsame Treffen organisieren, um einen Austausch zu ermöglichen. Die Termine werden langfristig bekannt gegeben, die Teilnahme ist Pflicht. So wichtig wie die Arbeit in den Sammlungen vor Ort ist auch die Kommunikation untereinander. Diese birgt die Chance, sich gegenseitig zu beflügeln und gemeinsam das HEIMATSTIPENDIUM zu einem Erfolg zu machen.

Woher wissen Interessierte, ob die Sammlungen „etwas für sie sind“?

Nicht nur in der unten aufgeführten Übersicht gibt es Informationen und Eindrücke zu den Museen, sondern Künstlerinnen und Künstler können sich auch persönlich ein Bild von den zur Auswahl stehenden Sammlungen machen: Die Kunststiftung bietet während des Bewerbungszeitraumes vier kostenfreie Busreisen an. Termine und Routen finden Sie HIER und im Dokument in der rechten Spalte.

Bei Interesse ist eine Anmeldung unter  mit Angabe der gewünschten Reise erforderlich. Die Plätze sind begrenzt.

Wo, bis wann und womit müssen sich Interessierte bewerben?

Bewerbungen mit folgendem Inhalt sind über das Portal zur digitalen Antragstellung bis zum 31. Oktober 2025 einzureichen.

  • ausgefülltes und unterschriebenes Formular mit künstlerischen Arbeitsproben sowie einer Ideenskizze (Konzept im weitesten Sinne) mit Erläuterungen der geplanten künstlerischen Reaktion und des partizipativen Vorhabens (max. 5.000 Zeichen inkl. Leerzeichen). Bei einer Bewerbung auf ein zweites Museum ist ein weiterer Antrag einzureichen.
  • Wohnsitznachweis in Form einer aktuellen amtlichen Meldebescheinigung
  • Freistellung des Arbeitgebers bzw. der Arbeitgeberin oder Nachweis über die Exmatrikulation
  • Interessensbekundungen geplanter Kooperationspartnerinnen und -partner, ggf. Genehmigungen bei Vorhaben im Außenbereich und im öffentlichen Raum (Voranfrage zur Genehmigung der Umsetzung)

Wann wird über die Vergabe entschieden?

Über die Bewerbungen entscheidet der künstlerische Beirat der Kunststiftung im Herbst 2025. Maßstab für eine Beurteilung ist die Vollständigkeit der Unterlagen, die künstlerische Qualität der vorgelegten Ideenskizzen und der eingereichten Arbeitsproben.

Was geschieht nach dem HEIMATSTIPENDIUM mit den Kunstwerken?

Die während des Stipendiums entstandenen Werke bleiben Eigentum der Urheberinnen und Urheber. Eine Dauerleihgabe bzw. ein späterer Ankauf durch die Sammlungen ist in Absprache mit den Künstlerinnen und Künstlern möglich. Sollte der beiderseitige Wunsch bestehen, dass das künstlerische Werk im Museum bzw. der Bibliothek verbleibt, berät die Kunststiftung zu Leihverträgen oder Ankaufsvorhaben.

Wo kann man sich bei Fragen hinwenden?

Bei Anfragen zum HEIMATSTIPENDIUM senden Sie bitte eine Mail an . Die Kunststiftung bittet darum, Fragen zu den Sammlungen ebenfalls an diese E-Mail-Adresse zu senden und von einer direkten Kontaktaufnahme abzusehen.

Die Kunststiftung bietet während des Bewerbungszeitraumes vier kostenfreie Busreisen an. Termine und Routen finden sie hier.

Bewerbungsschluss: 31. Oktober 2025