Das KUNSTFONDS_Stipendium will die konzentrierte künstlerische Arbeit und neue Ideen als nachhaltige Basis für das zukünftige freiberufliche Schaffen fördern. Antragsberechtigt sind bildende Künstler:innen und Künstler:innen-Duos, die im Hauptberuf als freischaffende bildende Künstler:innen tätig sind, ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben und die im Bewilligungszeitraum weder immatrikuliert noch angestellt sind (Minijobs sind zulässig).
Bitte beachten Sie die Vergaberichtlinien 2026 (s.u.) und die aktualisierten FAQs.
Das Programm wird von dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien mit Mitteln des Deutschen Bundestags finanziert und vorbehaltlich der zur Verfügungstellung der Mittel durchgeführt.
Aus den Bewerber:innen für das KUNSTFONDS_Stipendium werden auch die Preisträger:innen für die jährlich vergebenen Auszeichnungen HAP Grieshaber-Preis der VG Bild-Kunst und Förderpreis Valerie und Prof. Kurt M. Schulz-Schönhausen ausgewählt.
Antragsstellung
Förderanträge können ausschließlich digital im Online-Bewerbungsportal der Stiftung Kunstfonds auf bewerbung.kunstfonds.de gestellt werden.
Einzureichen sind in deutscher Sprache:
- Angaben zur antragstellenden Person bzw. bei Künstler:innen-Duos zu den antragstellenden Personen (Name, Adresse, Kontaktdaten),
- Nachweis über den Wohnsitz in Deutschland (z. B. Personalausweis mit Meldeadresse oder Reisepass und aktuelle Meldebescheinigung),
- künstlerischer Lebenslauf (Ausbildung, Ausstellungen, künstlerisch-freischaffende Tätigkeiten der letzten 10 Jahre),
- Beschreibung der Ziele im Bewilligungszeitraum,
- Bildmaterial (JPG) und aussagekräftiges Portfolio (PDF) zur künstlerischen Arbeit der letzten 10 Jahre.
Bewerbungsschluss: 15. Januar 2025