Petition: Aktivrente für Selbständige

Seit dem 1. Januar 2026 erhalten Angestellte, die freiwillig nach Erreichen des Rentenalters weiterarbeiten, eine hohe steuerliche Förderung: Angestellte können bis zu 2.000 Euro im Monat zusätzlich zur Rente steuerfrei dazuverdienen – ein Steuervorteil von 500 bis 920 Euro pro Monat. Von dieser Aktivrente ausgeschlossen sind fast vier Millionen Selbstständige. Eine Petition des Verbands der Gründer und Selbstständigen Deutschland (VGSD) richtet sich gegen diese Ungerechtigkeit.

Begründet wird diese Ungleichbehandlung im Gesetzentwurf mit der lapidaren Feststellung, es bedürfe laut der Bundesregierung „aktuell keiner weiteren Anreize … , diesen Personenkreis zur Weiterarbeit zu bewegen.” Sprich: Die Selbstständigen würden ja auch so weiterarbeiten. Hart arbeitende Selbstständige erleben die Begründung als zynisch und als Schlag ins Gesicht. Das gilt umso mehr, weil viele schon jetzt ihr ganzes Erwerbsleben lang in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Die Beschränkung auf Angestellte widerspricht darüber hinaus dem Gleichbehandlungsgrundsatz nach Artikel 3 des Grundgesetzes und ist verfassungsmäßig fragwürdig.

Der Fachkräftemangel unterscheidet nicht zwischen Angestellten und Selbstständigen. Besonders viele Selbstständige arbeiten in Branchen mit hohem Fachkräftemangel (Gesundheit & Pflege, Handwerk & Bau, MINT-Berufe & IT, Bildung & Soziales). Dennoch wird diesen flexiblen Fachkräften der steuerliche Anreiz verweigert, länger zu arbeiten und so ihren Beitrag zum erklärten Ziel des Gesetzes zu leisten. Viele machen sich zudem erst im Alter selbstständig, nach Jahrzehnten im Angestelltenverhältnis: Ihre Erfahrung und Arbeitskraft gehen dem Arbeitsmarkt durch den Fehlanreiz verloren.

Seit Jahren unterstellt die Bundesregierung Selbstständigen ein besonders hohes Risiko von Altersarmut. Anstatt nun mit der Aktivrente diese Selbstständigen steuerlich zu entlasten, werden sie ausgeschlossen – ein absurder politischer Widerspruch!

Wir fordern: 

Die Aktivrente soll auch für Selbstständige gelten!

Steuerrecht muss neutral sein – die Erwerbsform darf nicht über die Höhe der Rente entscheiden! Selbstständige tragen täglich zum wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben in Deutschland bei. Sie schaffen Innovation, sichern Arbeitsplätze und tragen persönlich das volle unternehmerische Risiko. Selbstständige, die im Alter weiterarbeiten, verdienen dieselbe Wertschätzung wie Angestellte.