Für die Vergabe der Atelierwohnungen im Antonie Leins Künstlerhaus in Horb a. N. durch den Antonie Leins Künstlerhaus e.V..
Die Ausschreibung richtet sich an Künstlerinnen und Künstler der Europäischen Union.
1.Art der Förderung
Kunstschaffende der Bereiche Bildende Kunst / Video / Foto / Performance / Installation können sich vorzugsweise für drei Jahre um eine Atelierwohnung im Antonie-Leins-Künstlerhaus in Horb a. N. bewerben. Das Künstlerhaus umfasst drei Maisonette-Wohnungen, jeweils zwischen 60 und 70 Quadratmeter groß, die zur Verfügung gestellt werden. Genutzt werden können von den Stipendiat*innen auch das Gemeinschaftsatelier (ca. 105 m²) und der Hofraum (ca. 100 m²).
Die Stipendiat*innen beteiligen sich mit einem Beitrag von monatlich 250 € (für die kleinere Wohnung) und 280 € (für die jeweils größeren) an den Betriebskosten des Gebäudes.
Die Stipendiums-Verträge sind auf drei Jahre angelegt, um den Bewohnern eine Phase intensiver künstlerischer Arbeit zu ermöglichen. Sie sind zugleich auf diesen Zeitraum begrenzt. In Ausnahmefällen ist in Absprache mit dem Vorstand des Vereins eine Anpassung des Zeitraums möglich.
In den Verträgen ist außerdem geregelt, dass die Künstler/innen eigene Arbeiten mindestens zweimal während Ihres Stipendium-Aufenthaltes an einem Tag des offenen Ateliers zeigen und sich an städtische Veranstaltungen und Events des Vereins beteiligen.
Über die Bereitstellung der Räume hinaus eröffnet der Förderverein den Stipendiat*innen folgende Möglichkeiten:
- Kooperationsmöglichkeiten mit Schulen (Kunst-AGs);
- die Zusammenarbeit mit der Kreisvolkshochschule Freudenstadt;
- ein Jahr beitragsfeie Mitgliedschaft im Kunstverein-Oberer Neckar und mögliche Teilnahme an der jährlichen Mitgliederausstellung
- Unterstützung durch das Kulturmanagement Horb, bei Förderanträgen zur Umsetzung eines Projekts im Öffentlichen Raum Horbs
2. Voraussetzungen für eine Stipendiums-Zusage
Voraussetzungen für die Zusage sind eine abgeschlossene Ausbildung bzw. Studium und ein überzeugender professioneller künstlerischer Leistungsnachweis der Bewerber*innen. Der Förderverein Künstlerhaus unterstützt bevorzugt Künstlerinnen und Künstler, deren Arbeit sich durch herausragende Qualität auszeichnet.
Es wird vorausgesetzt, dass die Stipendiat*innen mindestens zwei Drittel ihrer Stipendienzeit in Horb verbringen. Alle eingeladenen Stipendiat*innen haben während ihres Aufenthalts ihren festen Wohnsitz in Horb (Meldepflicht).
4. Bewerbungsverfahren
Bewerbungen müssen bis zum Stichtag (4. August) beim Vorstand des Fördervereins vorliegen, um berücksichtigt werden zu können. Sie sollen Biographie, 10 ausgewählte Arbeiten und wenn vorhanden eine homepage-Adresse umfassen und sind über die Website www.kuenstlerhaus-horb.de einzureichen. Die Künstler*innen, die der Förderverein in die engere Auswahl nimmt, werden Ende August zu einem Gespräch nach Horb a. N. eingeladen.
Bei Ablehnung sind insgesamt drei Bewerbungsversuche möglich. Wer bereits gefördert wurde, kann sich nicht noch einmal bewerben.
5. Bewilligungsverfahren
Nach einer ersten Prüfung der Bewerbungen durch den Förderverein und der endgültigen Auswahl durch den künstlerischen Beirat ergehen die Bescheide an die Bewerber*innen bis Ende August.
Über die Vergabe entscheidet der künstlerische Beirat. Eine Begründung gegenüber dem Bewerber / der Bewerberin ist nicht erforderlich.
6. Ausschluss
Ein Einspruch gegen die Entscheidung des Beirats ist nicht möglich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Bewerbungsschluss: 14. Dezember 2025