Neben drei regulären Residenzstipendien in den Sparten Bildende Kunst, Musik und Literatur vergibt das Künstler*innenhaus Lauenburg seit 2022 ein Arbeitsstipendium ohne Aufenthaltspflicht an Bewerber:innen mit Kind(ern) (0- 15 Jahre), die ihren festen Wohnsitz in Deutschland haben. Ein entsprechender Nachweis muss bei Antritt des Stipendiums vorgelegt werden. Auf das Arbeitsstipendium können sich Künstler:innen jährlich wechselnd in den Bereichen Komposition, Literatur und Bildende Kunst ohne Einschränkung des Alters bewerben. Die Reihenfolge wurde zu Beginn per Los entschieden. Für 2027 wird das Stipendium im Bereich Bildende Kunst ausgeschrieben (2026 Komposition, 2025 Literatur).
Die Bewerbungsformulare werden ab dem 10. Oktober 2026 auf der Website des Künstler*innenhauses zugänglich sein.
Bewerbungsschluss: 10. November 2026