Das Stipendium im Künstler*dorf richtet sich an professionelle bildende Künstler:innen, Autor:innen und Komponist:innen sowie an Kollektive. Die Bewerbungen für das Jahr 2026 können vom 24. Juni bis zum 31. August 2025 eingereicht werden. Die Stipendien betragen monatlich 1.500 Euro, abzüglich Miet- und Betriebskosten. Für Kollektive beträgt das Stipendium 1.000 Euro pro Person, maximal jedoch 3.000 Euro. Der Arbeitsaufenthalt kann zwischen zwei bis sechs Monaten gewählt werden, wobei eine Residenzpflicht im Künstler*dorf besteht. Während des Aufenthalts stehen Räumlichkeiten und Infrastruktur zur Verfügung, und es wird eine aktive Teilnahme an Veranstaltungen und Austausch erwartet.
Wer kann sich bewerben?
Bewerben können sich professionelle bildende Künstler:innen, Autor:innen und Komponist:innen. Seit 2023 werden auch Bewerbungen von Kollektiven zugelassen. Die Ausschreibung richtet sich an Menschen jeder Nationalität und jeden AltersDas Stipendium im Künstler*dorf richtet sich an professionelle bildende Künstler:innen, Autor:innen und Komponist:innen sowie an Kollektive. Die Bewerbungen für das Jahr 2026 können vom 24. Juni bis zum 31. August 2025 eingereicht werden. Die Stipendien betragen monatlich 1.500 Euro, abzüglich Miet- und Betriebskosten. Für Kollektive beträgt das Stipendium 1.000 Euro pro Person, maximal jedoch 3.000 Euro. Der Arbeitsaufenthalt kann zwischen zwei bis sechs Monaten gewählt werden, wobei eine Residenzpflicht im Künstler*dorf besteht. Während des Aufenthalts stehen Räumlichkeiten und Infrastruktur zur Verfügung, und es wird eine aktive Teilnahme an Veranstaltungen und Austausch erwartet.
Wer kann sich bewerben?
Bewerben können sich professionelle bildende Künstler:innen, Autor:innen und Komponist:innen. Seit 2023 werden auch Bewerbungen von Kollektiven zugelassen. Die Ausschreibung richtet sich an Menschen jeder Nationalität und jeden Alters
Bewerbungsschluss: 31. August 2026